Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Zivilrechtliche Beratung

Wir beraten Sie in allen Feldern des Zivilrechts. Unabhängig davon, ob beim Kauf eines Fahrzeugs ein Defekt auftritt, jemand von Ihnen eine unberechtigte Zahlung verlangt, Sie sich in Streitigkeiten innerhalb Ihrer Familie befinden oder ein arbeitsrechtliches Problem haben. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Familienrecht

Die Familie ist das höchste Gut, sagt man. Gerade in diesem Bereich sind die Streitigkeiten daher oft hoch emotional aufgeladen und äußerst belastend. Wir bringen hierbei den versachlichten Blick auf Ihre Interessen in die Auseinandersetzung ein. Wenn Sie sich von Ihrem/Ihrer langjährigen Ehegatten/-gattin scheiden lassen möchten, erörtern wir mit Ihnen die verschiedenen Arten der möglichen Vertretung und insbesondere das Risiko der sogenannten Folgesachen wie Auseinandersetzungen über die Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens, Unterhaltsansprüche für den Ehegatten und eventuelle gemeinsame Kinder sowie die Teilhabe an den Rentenanwartschaften des anderen Partners im Wege des Versorgungsausgleichs. Hierbei gibt es sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich viele Wege, um eine rechtliche und tatsächliche Trennung herbeizuführen. Wir wählen mit Ihnen gemeinsam den Weg, den Sie zur Erlangung Ihres Ziels beschreiten wollen und sollten.

Betreuungsrecht

Mit dem Fortschreiten unserer wissenschaftlichen und insbesondere der medizinischen Kenntnisse in unserer Gesellschaft werden deren Mitglieder erfreulicherweise immer älter. Als Kehrseite der Medaille kommt es leider vermehrt zu Situationen, die der einzelne Mensch alleine nicht mehr bewerkstelligen kann. Er ist hierbei auf den dauerhaften Beistand eines Dritten angewiesen. Diesem Umstand trägt das moderne Betreuungsrecht Rechnung.

Sie möchten einem Ihnen nahestehenden Menschen die zuvor beschriebene Hilfestellung geben? Wir stellen alle notwendigen Anträge gegenüber dem Betreuungsgericht. Hierbei finden wir aus dem mannigfaltigen Kanon an Gestaltungsmöglichkeiten die betreuungsgerichtlichen Instrumente, die auf Ihren Fall passen. Wenn Sie mehr erfahren möchten, so vereinbaren Sie ein Gespräch über unser Sekretariat.

Vertragsgestaltung

Sie möchten zwischen sich und einem Dritten Dinge regeln, wissen jedoch nicht wie. Wir helfen Ihnen. Wo Zwei sich treffen, da ist ein Vertrag nicht weit. Im alltäglichen Leben werden häufiger Verträge geschlossen, als man denkt. Selbst die Vereinbarung, sich nur zum Fußballspielen zu treffen, stellt schon einen Vertrag dar. Man bildet eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dies fällt nur keinem auf, da für diese Vertragsart kein Formerfordernis besteht. Insbesondere muss ein solcher Vertrag eben nicht schriftlich geschlossen werden.

In vielen Lebenssituationen kann es dennoch ratsam sein, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, der beiden Seiten die jeweiligen Rechte und Pflichten vor Augen führt. Wir gestalten den für Sie genau passenden Vertrag und wahren hierbei Ihre Interessen.

Sie haben nicht das gefunden, wonach Sie suchen? Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie uns. Ob und wie wir Ihnen helfen können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
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