Straf- und bußgeldrechtliche Beratung
Sie haben ein Schreiben vom Ordnungsamt Ihrer Stadt, der Polizei oder einer sonstigen Behörde erhalten und sind aufgefordert worden, zu einem vermeintlichen Verstoß oder einer Straftat Stellung zu nehmen? Spontanäußerungen können sehr gefährlich sein. Unabhängig davon, ob es sich um einen Verstoß nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder vielleicht sogar eine Straftat handelt; Sie sollten ohne rechtliche Beratung keine Äußerung gegenüber den Behörden tätigen. Alles, was Sie spontan gegenüber den Behörden mitteilen, können diese später gegen Sie verwenden. Daher ist es immer ratsam, zunächst zumindest eine Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt in die gegen Sie geführte Bußgeld- oder Ermittlungsakte zu nehmen und sodann zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie mit oder ohne anwaltliche Hilfe weiter zur Sache Stellung nehmen. Hierbei erläutern wir mit Ihnen konkret auf Ihren Einzelfall bezogen, ob eine Verteidigung in der Sache Sinn macht oder nicht.
Verteidigung in Strafsachen
Ihnen wird die Begehung einer Straftat vorgeworfen? Je früher Sie mit diesem Vorwurf einen Anwalt aufsuchen, desto höher sind die Erfolgsaussichten für die Verteidigung. Dürfen wir für Sie bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nehmen, so können wir den Gang des weiteren Ermittlungsverfahrens in erheblichem Maße durch die Durchsetzung Ihrer Rechte und auch die Rechte eines Verteidigers mit beeinflussen. Nach erfolgter Akteneinsicht in das bisherige Ermittlungsergebnis erörtern wir mit Ihnen, wie weiter im Ermittlungsverfahren vorgegangen wird. Unser Ziel ist es stets, das Ermittlungsverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.
Sollte dies einmal nicht gelingen, so ist keineswegs aller Tage Abend. In der strafrechtlichen Hauptverhandlung muss der Staat Ihnen erst einmal konkret den erhobenen Tatvorwurf genau nachweisen. Dies gelingt der Staatsanwaltschaft durch die benannten Beweismittel in Form von Sachverständigengutachten, Urkunden und regelmäßig auch Zeugen bei weitem nicht immer. Wir können für Sie eigene Beweisanträge bei Gericht stellen, die zu Ihrer Entlastung führen oder den Beweiswert von nachgegangenen Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft herabsetzen. Nicht selten ist auch im Hauptverhandlungstermin die Möglichkeit gegeben, ein zuvor in der Sache ausermitteltes Verfahren zumindest auf der Rechtsfolgenseite für Sie positiv zu gestalten. Allein die Erfüllung eines Straftatbestandes heißt noch lange nicht, dass Sie deswegen auch in jedem Fall bestraft werden. Auch in diesem Stadium des Verfahrens ist eine Einstellung jederzeit möglich. Selbst wenn die Begehung einer Straftat als sicher erwiesen angesehen werden kann, so ist hinsichtlich der Strafe bei entsprechend taktisch cleverem Verhalten im Rahmen der Hauptverhandlung noch vieles möglich. Sie müssen nicht immer zwingend mit einer Freiheitsstrafe rechnen, auch wenn das Gesetz eine solche vorsieht. Nicht selten kann auch die Verurteilung nur zu einer Geldstrafe oder zumindest die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung je nach Tatvorwurf ein großer Erfolg für Sie sein. Fehlt es an ausreichenden Beweisen gegen Sie, hat selbstverständlich auch ein Freispruch zu erfolgen.
Verteidigung in Bußgeldsachen
Auch die kleinen „Vergehen“ des Alltags können teuer werden. Ein Parkverstoß hier, eine Geschwindigkeitsübertretung dort, notorisch zu laute Musik in der eigenen Wohnung …
All diese Handlungen werden vom Gesetz über Ordnungswidrigkeiten erfasst und sind hinsichtlich des konkreten sogenannten Tatbestandes, mit dem die verbotene Handlung umschrieben wird, in zahlreichen Sondergesetzen erfasst. In der Regel werden Sie zu Ihrem Handeln angehört und anschließend wird ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen. Dieser ist mit einer Geldbuße und Verfahrenskosten belegt, die Sie jedoch nur dann zahlen müssen, wenn Sie die Tat tatsächlich begangen haben. Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeiten kommt es regelmäßig zu weiteren Nebenfolgen wie der Verhängung eines Fahrverbots und der Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Häufig steht der eigentliche Verstoß gar nicht in Streit. Die gegen sie verhängten Nebenfolgen – gerade im Straßenverkehr – sind jedoch für unsere heutigen Anforderungen an Ihre Mobilität – gerade im Berufsleben – äußerst nachteilig.
Es gibt immer Mittel und Wege, die Geldbuße zu reduzieren oder insbesondere die unliebsamen Nebenfolgen doch noch zu verhindern, um z. B. den eigenen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.
Daher sollten Sie auch in Bußgeldsachen unsere Kanzlei möglichst frühzeitig und vertrauensvoll mit in das Verfahren einbeziehen. Durch Akteneinsicht, eine entsprechende Einlassung gegenüber der Verwaltungsbehörde oder in den meisten Fällen gegenüber dem Gericht kann spätestens im Rahmen der Hauptverhandlung ein für Sie günstiges Ergebnis erzielt werden.
Wir stehen Ihnen in der schwierigen Situation eines gegen Sie laufenden Straf- oder Bußgeldverfahrens stets mit unserer Berufserfahrung zur Seite.