Verkehrsrechtliche Beratung
Sie waren wieder einmal im Straßenverkehr unterwegs? Leider sind Sie nicht so an das Ziel gelangt, wie Sie es geplant hatten. Egal, ob Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben oder Sie der Geschädigte sind: Wir helfen Ihnen weiter. Im Rahmen unserer Beratung klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer am Straßenverkehr auf. Insbesondere erkären wir Ihnen die aus der von Ihnen geschilderten Situation erwachsenen Ansprüche. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Verkehrsunfallregulierung
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen regelmäßig weit mehr Ansprüche zu als die bloße Regulierung des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Neben der stets anfallenden Kostenpauschale sind Ansprüche aus Wertminderung ebenso zu berücksichtigen, wie der Sie treffende Nutzungsausfall an Ihrem defekten Fahrzeug. Auch Mietwagenkosten sind zu beachten.
Besonders bedeutsam ist anwaltlicher Rat bei Personenschäden jeder Art. Behandlungskosten, Haushaltsführungsschäden und eine Geldrente bei bleibenden körperlichen Einschränkungen treten neben das allgemein bekannte Schmerzensgeld. Oft wollen Sie die gegnerischen Haftpflichtversicherer mit völlig untersetzten Abfindungsbeträgen abspeisen. Nicht mit uns. Wir erstreiten genau das, was Ihnen zusteht. Dies gilt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Vertretung und Verteidigung bei Verkehrsdelikten
Sie wurden "geblitzt"? Das in dem gegen Sie ergangenen Bußgeldbescheid festgesetzte Fahrverbot oder die mit der Geldbuße verbundene Punkteeintragung im Fahreignungsregister in Flensburg bedroht Ihren Job? Stecken Sie hier bloß nicht den Kopf in den Sand.
Wir kennen die Mittel und Wege, dieses Schreckensszenario abzuwenden. Melden Sie sich wegen der besonders kurzen Fristen schnellstmöglich bei uns, damit wir durch Widerspruch und Einspruch Ihre Rechte wahren können.
Wenn es noch schlimmer kommt und die Staatsanwaltschaft Ihren Faux-Pas im Straßenverkehr sogar als Straftat wertet, stehen wir Ihnen ebenso zur Seite. Wir kämpfen für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis, die bei Verkehrsstraftaten regelmäßig als Nebenfolge zu Freiheits- oder Geldstrafe einkassiert wird. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.